Holthing



















Holthing vor der Hölting-MühleDer Name Hölting leitet sich, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, von Holt-Thing ab. In früheren Zeiten handelte es sich dabei um eine wirklich ernste Angelegenheit. Ein Holt-Thing, zu Deutsch "Holz-Gericht", verhandelte Verfehlungen in den Marken. Das heißt in den Bereichen, die den Berechtigten zur landwirtschaftlichen Nutzung zugewiesen waren. Dazu gehörte das widerrechtliche weidenlassen von Vieh ebenso, wie das unberechtigte Fällen von Bäumen und die Klärung der Frage, wer welchen Nutzen aus welchen Rechten diesbezüglich ziehen darf (siehe "Historie": Ältestes Holthing-Protokoll).

Oldermann Arno Fillies(rechts) und Gerichtsschreiber Wilhelm Lücken Die Holzgerichtsbarkeit verschwand im 19. Jahrhundert als die Marken aufgelöst wurden. Zurück blieb das Fest, das mit dem Gerichtstag verbunden war. Dieses Fest lebt heute im Schützenfest des Hölting-Bürgerschützenvereins von 1410 e.V. weiter.

Der Verein hat den Brauch des Holthing wieder aufleben lassen und inszeniert alle zwei Jahre einen Holzgerichtsprozeß, bei dem ein Bürger der Stadt sich für seine vermeintlichen Missetaten verantworten muß. Am Pfingstmontag eines jeden "geraden" Jahres Der Angeklagte (2014)findet dieser nicht ganz ernst zu nehmende Prozeß vor der Höltingmühle unter der alten Eiche statt. Die Veranstaltung ist öffentlich und jeder kann bei Kaffee und Kuchen dabeisein.

Nachdem das Holthing 2006 in Folge des Todes unseres langjährigen Oldermanns Christoph Berentzen leider ausfallen mußte, fand 2008 das erste Holthing mit dem neuen Oldermann Arno Fillies statt. Angeklagt war Hermann Kemper. Im Jahr 2010, passend zur 600-Jahr-Feier unseres Schützenvereines, fand wieder ein Holthing vor der Höltingmühle statt. Angeklagt war in diesem Jahr Landrat Hermann Bröring. Die Anklage war schwerwiegend, der Angeklagte aber redegewand. Er verstand es hervorragend, den Anschuldigungen des Gerichtes zu widerstehen, und den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
So kam denn das Gericht zu dem salomonischen Urteil "Freispruch unter Auflagen", der Auflage nämlich, eine Eiche zu Pflanzen, die der Hölting zu bezahlen habe.
Ein ähnliches Schicksal widerfuhr auch dem Angeklagten des Jahres 2012, dem "Häuslebauer" Ralf Schulte. Er "musste" allerdings noch ein paar Trikots für die Emsland-Rolli-Baskets spenden.
Im Jahr 2014 ging gleich wieder um den Meppener Bauboom. Nicht nur, dass das MEP-Center, die beiden Sparkassen und die Fußgängerzone gebaut werden, dass Krankenhaus fängt auch noch an und dehnt sich bis in den wertvollen Stadtwall hinein aus. Angeklagt war der Geschäftsführer Wilhelm Wolken wegen dieses für die Mark gefährlichen Verhaltens. Aber auch er wurde freigesprochen , weil auch er im öffentlichen Auftrag seine Bauwerke erstellt.

Das Gericht (2018) 2016 musste das Gericht sich mit einem Urteil aus vergangenen Zeiten auseinandersetzen. 1985 war Johann Többe wegen eingehens "schlitzohriger Wetten" dazu verurteilt worden, Kühe zu hüten sowie eine deutsche Eiche zu pflanzen und einen Stein daneben zu stellen. Dem Gericht war zu Ohren gekommen, dass er wiederum derartige Wetten eingegangen sei und er außerdem statt einer deutschen Eiche, eine billige amerikanische Roteiche gepflanzt haben solle. Als Wiederholungstäter wurde er verurteilt, eine deutschen Eiche an gleicher Stelle zu pflanzen und sozialen Werken zu tun. Das Ganze wurde auf sechs Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte 2022

Im Jahr 2018 stand der Hotelier des Parkhotels Wolfgang Hackmann vor dem hochehrwürdigen Gericht. Oldermann Thomas Kemper befragte ihn peinlichst, wie er denn dazu komme, seine alte Wirkungsstätte in der Nähe der Freilichtbühne verlassen zu wollen und an einem der markantesten Orte Meppens, am "Deutschen Eck" einen "Bettenpalast" hochzuziehen, schließlich stehe sein Parkhotel an historischer Stätte. In der damals dort befindlichen Gartengaststätte Winkeler wurde 1928 der Kleinkaliber-Schießsportverein "Horridoo" gegründet, der Vorläufer der Schießsportgruppe des Höltings. Ja es wird gebaut in Meppen, aber das ist der Fortschritt. So wurde auch dieser Delinquent freigesprochen. Es konnten ihm keine unlauteren Absichten nachgewiesen werden.

Nachdem nun 2020 das Holthing wegen der unsäglichen Seuche, die uns von 2019 bis 2022 in Atem gehalten hat (Coronaviruspandemie), nicht stattfinden konnte, hat es 2022 wieder ein Holthing gegeben. In unmittelbarer Nähe zur Heimstätte des Delinquenten von 2018 wurden Bäume in nicht unerheblicher Zahl gefället, um diese dann durch "Stahlbäume" zu ersetzen, an denen wiederum Tücher gehängt hat, dieses zu verdecken. Außerdem wird dort des Wochenendes gelärmet. Hierfür sollte Jürgen Lilge als Vorsitzender der Freilichtbühne zur Rechenschaft gezogen werden. Nach Verlesung der Anklage durch den Scriptor Wilhelm Warren erfolgte eine peinliche Befragung durch das Gericht unter Oldermann Dr. Hermann Kerckhoff. Der Delinguent konnte seinen Kopf jedoch aus der Schlinge ziehen. Er könne alle 'Papyri' vorweisen und was den Lärm angeht, war das Gericht nachsichtig. In der Stadt, so wisse das Gericht aus sicherer Quelle, würde weitaus mehr Lärm zu deutlich unziemlicheren Zeiten gemacht, den man auch ertragen müsse. So kam es, wie es kommen musste, der Angeklagte wurde freigesprochen unter der Auflage, eine Eiche an geeigneter Stelle zu Pflanzen, um den Baumbestand im Forst wieder zu erhöhen. Das hochehrbare Gericht
Vielleicht besuchen Sie uns mal beim nächsten Holthing im Jahr 2024? Auch da wird es sicher wieder einen passenden Angeklagten geben! Und es wird auch wieder ein Ereignis, das gebührend gefeiert werden wird. Wer der Angeklagte sein wird? Das wissen wir noch nicht, aber bis dahin fließt noch viel Wasser die Ems oder Hase hinunter.

Nächtes Holthing:
Pfingstmontag 2024,
15:30 Uhr, Höltingmühle.





Liste der bisherigen Delinqueneten


  1. Walter Schone, Heinz Heidfeld und Johann Többe
    wegen "schlitzohriger Wetten"
    gehalten zu Teglingen.
  1. Bgm. Wilhelm Mevenkamp
    wegen "Baumfrevels an der hist. Festungsanlage"
    gehalten zu Teglingen.

  2. Architekt Günther Pletz
    wegen "Vorteilsnahme beim Bau eines Parkhauses"
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  3. Propst Heinrich Meyer
    wegen "Verwehrung des Zuganges der Schützen zum Gotteshaus"
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  4. Wolfgang Gersmann
    wegen "Fällen von Bäumen zum Bau einer Tribüne"
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  5. 2. Bgm. Hermann Eggen
    wegen "Verunglimpfung der Lehrer"
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  6. Prof. Dr. Bernhard Lingemann
    wegen "Schwarzarbeit als Kraftfahrer"
    gehalten zu Teglingen,

  7. Horst Mersmeyer
    wegen "Verschenkens wertvoller heimischer Kulturgegenstände"
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  8. Christoph Behnes (als Vorsitzender des Heimatvereins)
    wegen "Nichterfüllung seiner Pflichten", da es zulässt, die Thingstätte es Gerichtes in Teglingen abzureißen andernorts (Versen) wieser aufzubauen.
    gehalten zu Teglingen.

  9. Stadtdirektor Franz Quatmann
    wegen "Beschädigung der hist. Wallanlage durch den Bau eines
    Marketenderladens kolossalen Ausmaßes"
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  10. Ursula Kleinlosen (Ratsmitglied)
    wegen "Sittenwidrigen Verhaltens"
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  11. Bgm. Heinz Jansen
    wegen "Abrisses eines Denkmals (Hubbrücke)"
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  12. Ausgefallen wegen des Todes unseres Oldermannes Christoph Berentzen.

  13. Hermann Kemper (als Vorsitzender der Freilichtbühne)
    wegen "Schädigung der heimischen Kultur durch
    ausschließliches Aufführen ausländischer Stücke",
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  14. Landrat Hermann Bröring
    wegen "Bürokratisierung des Emslandes",
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  15. Bauunternehmer Ralf Schulte
    wegen "Denkmalfrevels durch Abriß wertvoller
    historischer Häuser in der Bahnhofstraße",
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  16. Wilhelm Wolken (Verwaltungsleiter des Ludmillenstifts)
    wegen "Denkmalfrevels am historischen Stadtwall durch den Bau
    bzw. die Vergrößerung seines Palastes hinter der großen Kirche",
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  17. Hans (Johann) Többe (Spediteur und Höltingoffizier)
    wegen "Missachtung eines Urteils des Holthing-Gerichtes und als Wiederholungstäter in Sachen 'schlitzohriger Wetten'",
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  18. Wolfgang Hackmann (Hotelier)
    wegen "Baumfrevels und Planung einer riesigen Beherbergungsstätte am "Deutschen Eck" von Meppen, wobei zugleich eine wichtige Kultur und Versammlungsstätte (Parkhotel, Esterfeld) abgerissen werden solle".
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.

  19. Ausgefallen wegen der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2).

  20. Jürgen Lilge (als Vorsitzender der Freilichtbühne)
    wegen des "Übermäßigen Fällens von Bäumen im Esterfelder Forst und deren Ersatz durch Stahlbäume zur Befestigung profanen Tuches an denselben sowie Lärmens in der Fauna des Waldes",
    gehalten unter der Eiche vor der Höltingmühle.





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